- Mitglieder zahlen einen Mindestbeitrag von 35,00 Euro jährlich.
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
- Der Beitrag für Ehepaare und Familien beträgt mindestens 50,00 Euro jährlich.
- Mitgliedern, die in Not geraten sind, können die Beiträge gestundet oder für die Zeit der Notlage teilweise oder ganz durch den Vorstand erlassen werden.
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird zum Beginn eines Jahres fällig.
- Als übliche Zahlungsweise der Beiträge wird das Lastschriftverfahren festgelegt. Andere Zahlungsarten bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
Roßbach, den 16.09.2018