Zur gemeinsamen und kassenartenübergreifenden Förderung der Selbsthilfe-bundesorganisationen haben sich die Bundesverbände der Krankenkassen, dies sind
- der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek),
- der AOK-Bundesverband, GbR,
- der BKK Dachverband e.V.,
- der IKK e.V.,
- die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
zusammengeschlossen und für das Jahr 2024 der PH-Selbsthilfe e.V. Fördermittel i.H.v. 3.500,00 € zur Verfügung gestellt. Diese Förderung ist zweckgebunden an die als förderfähig definierten Ausgaben gem. „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ sowie den Ausführungen im „Gemeinsamen Rundschreiben 2024“ und seiner Nebenbestimmungen.