Selbsthilfeförderung nach § 20 h SGB V durch die „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ für das Jahr 2024

Zur gemeinsamen und kassenartenübergreifenden Förderung der Selbsthilfe-bundesorganisationen haben sich die Bundesverbände der Krankenkassen, dies sind 

  • der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), 
  • der AOK-Bundesverband, GbR, 
  • der BKK Dachverband e.V., 
  • der IKK e.V., 
  • die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau 

zusammengeschlossen und für das Jahr 2024 der PH-Selbsthilfe e.V. Fördermittel i.H.v. 3.500,00 € zur Verfügung gestellt. Diese Förderung ist zweckgebunden an die als förderfähig definierten Ausgaben gem. „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ sowie den Ausführungen im „Gemeinsamen Rundschreiben 2024“ und seiner Nebenbestimmungen.